Ab dem 1. Januar 2024 sollen E-Rezepte Pflicht werden – aber schon jetzt geht es langsam los.

Unsere Apotheke ist seit 2022 zur Einlösung von E-Rezepten bereit. Seitdem stellen immer mehr Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser E-Rezepte aus. Für Versicherte haben die neuen Rezepte zahlreiche Vorteile, zum einen spart es Zeit und Wege zwischen allen Beteiligten und es hilft vor allem frühzeitig Wechselwirkungen zu erkennen. Ganz wichtig: Das Rezept gibt es auch nach wie vor als Ausdruck!

Aktuell gibt es sechs verschiedene Wege („Schlüssel“) zum Einlösen eines E-Rezeptes in Ihrer Apotheke, von denen aber bislang nur zwei in der Praxis eine echte Rolle spielen:

  1. Sie können einen Papierausdruck mit QR-Code in die Apotheke mitbringen – das ist derzeit der von den meisten Ärzten/Patienten genutzte Weg.
  2. Neu: Sie stecken Ihre Krankenkassenkarte („elektronische Gesundheitskarte“ oder „eGK“) in ein Lesegerät wie in der Arztpraxis. Dafür müssen Sie vorher gar nicht unbedingt in der Arztpraxis gewesen sein (z.B. bei telefonisch bestellten Folgerezepten). Wenn die Arztpraxis das E-Rezept erstellt hat, liegt es auf einem zentralen „E-Rezepte-Server“ und Sie können es mit ihrer Krankenkassenkarte in der Apotheke zum Abruf benutzen – auch ohne Umweg über die Praxis.
    Die Wege 3-6 spielen aktuell kaum eine Rolle, aber…
  3. … es wird daran gearbeitet, die QR-Codes („Token“) nicht nur in Papierform, sondern auch auf dem Smart-phone speichern zu können, dieses könnten Sie an einem
    Patienten-Scanner in der Apotheke selbst einlesen.
  4. … ist ein Kommunikationsweg für das Gesundheitswesen eingeführt worden, der die Faxgeräte endlich ablösen soll: „KIM“ Auch auf diesem Weg könnten beispielsweise geänderte Rezepte direkt von der Praxis in Apotheken
    geschickt werden.
  5. … gibt es eine Vielzahl von Plattformen/Apps (gesund.de, ia.de und weitere) mit denen Sie bald E-Rezepte verschicken können – ganz fertig scheint jedoch keine zu sein.
  6. … gibt es einen „volldigitalen“ Übermittlungsweg, den die GEMATIK zur Übermittlung vorgesehen hat, für den Sie allerdings eine NFC-fähige Krankenkassenkarte (plus PIN), ein NFC-fähiges Smartphone und die „E-Rezept“-App benötigen würden – allerdings wird dieser Weg deutschlandweit nur von einer winzigen Minderheit extrem digitalisierungsaffiner Menschen genutzt.

Wir warten weiter ab, welche Neuerungen und Veränderungen es rund um E-Rezepte noch geben mag – und Sie können davon ausgehen, dass wir Sie und uns immer auf dem Laufenden halten, damit Sie Ihre E-Rezepte auf egal welchem Weg bei uns einlösen können!