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Internationale Apotheke

Zwei weit verbreitete Irrtümer zu Internationalen Apotheken:

Grundsätzlich können alle Apotheken Arzneimittel aus dem Ausland besorgen – allerdings nur auf eine einzelne ärztliche Anordnung (Rezept). Nach dem Arzneimittelgesetz darf aber keine Apotheke solche Arzneimittel aus dem Ausland vorrätig haben, die in Deutschland nicht zugelassen sind!

An eine "Internationale Apotheke" werden drei Anforderungen gestellt, die in der Apothekenbetriebsordnung und in Kammerrichtlinien festgelegt und in Fachkreisen akzeptiert wurden.

 

Diese drei Anforderungen betreffen:

1. Überdurchschnittlich viele Sprachen
2. Ausländische Arzneibücher
3. Eine eigene Importfirma

 

Die Bezeichnung "Internationale Apotheke" ist der Rathaus-Apotheke nach zehnjährigem Rechtsstreit im Jahre 2008 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig endgültig zuerkannt worden.